Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweise zu den Bedingungen der Fahrausbildung bei der Fahrschule Witt.
Hinweis: Maßgeblich ist die bei Abschluss des Ausbildungsvertrages vereinbarte beziehungsweise ausgehändigte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Ausbildung und Ausbildungsvertrag
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht und erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Ausbildungsvertrages sowie der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
2. Entgelte und Preisaushang
Für die Ausbildung gelten die im Ausbildungsvertrag vereinbarten und im aktuellen Preisaushang der Fahrschule ausgewiesenen Entgelte.
3. Fahrstunden und Prüfungsvorstellung
Fahrstunden, Sonderfahrten und die Vorstellung zu Prüfungen werden entsprechend dem vereinbarten Ausbildungsumfang und den geltenden Bedingungen berechnet. Vereinbarte Termine sollen rechtzeitig abgesagt werden, wenn sie nicht wahrgenommen werden können.
4. Zahlungsbedingungen
Fälligkeit und Zahlungsweise ergeben sich aus dem Ausbildungsvertrag und den dazugehörigen Bedingungen. Offene Forderungen können Auswirkungen auf die Fortsetzung der Ausbildung oder die Anmeldung zu Prüfungen haben.
5. Kündigung
Der Ausbildungsvertrag kann nach den vereinbarten und gesetzlichen Voraussetzungen beendet werden. Für bereits erbrachte Leistungen sowie mögliche Entgelte im Zusammenhang mit einer Kündigung ist die verbindliche Vertragsfassung maßgeblich.
6. Termine und Unterricht
Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler sollen vereinbarte Termine pünktlich einhalten. Bei Ausfällen oder Verspätungen gelten die im Ausbildungsvertrag festgelegten Regelungen.
7. Verhalten während der Ausbildung
Ausbildungsfahrzeuge und Unterrichtsmittel sind pfleglich zu behandeln. Lehrfahrzeuge dürfen nur entsprechend den Weisungen und unter Aufsicht des Fahrlehrers genutzt werden. Personen, deren Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist, können vom Unterricht ausgeschlossen werden.
8. Abschluss und Prüfung
Die praktische Ausbildung wird abgeschlossen, wenn der notwendige Ausbildungsstand erreicht ist. Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen und in Abstimmung mit dem Fahrschüler.
